Geheimdienst-Reform entfacht Streit über Staatsgewalt

Die Bundesregierung plant einen tiefgreifenden Umbau der deutschen Nachrichtendienste. Das Bundeskabinett hat ein Reformpaket beschlossen, das BND und Verfassungsschutz mit erheblich erweiterten Handlungsmöglichkeiten ausstatten soll. Künftig könnten die Dienste unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr nur Informationen sammeln und Gefahren analysieren, sondern selbst aktiv gegen Bedrohungen vorgehen.

Geplant sind unter anderem Eingriffe in digitale Systeme, der verdeckte Zugriff auf elektronische Geräte sowie begrenzte Maßnahmen gegen konkrete Gefahren. Befürworter sehen darin eine notwendige Reaktion auf eine veränderte Sicherheitslage. Kritiker warnen dagegen vor einer gefährlichen Verschiebung staatlicher Macht und möglichen Eingriffen in Grundrechte.

Geheimdienste sollen neue Werkzeuge erhalten

Das bisherige Prinzip der deutschen Nachrichtendienste könnte durch die Reform deutlich erweitert werden. Die Dienste sollen in bestimmten Situationen über ihre bisherige beobachtende und analysierende Funktion hinausgehen können.

Vorgesehen sind unter anderem:

  • Der BND soll während laufender Cyber- oder Desinformationsangriffe in die IT-Infrastruktur ausländischer Akteure eingreifen können.
  • Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungen betreten dürfen, um beispielsweise Bestandteile eines Sprengsatzes unschädlich zu machen.
  • Sicherheitsbehörden sollen sich verdeckt Zugang zu Computern, Smartphones und anderen digitalen Geräten verschaffen können.
  • Auf den Geräten gespeicherte Informationen könnten ausgelesen werden.
  • Die Quellen-TKÜ soll ausgeweitet werden, damit verschlüsselte Kommunikation direkt auf den Endgeräten erfasst werden kann.
  • Die Nachrichtendienste sollen in klar definierten Fällen selbst operative Maßnahmen ergreifen dürfen.

Damit würde sich das Tätigkeitsfeld der Dienste erheblich verändern. Aus Einrichtungen, die vor allem Informationen beschaffen und bewerten, könnten in bestimmten Situationen Behörden werden, die selbst unmittelbar auf Gefahren reagieren.

Streit um die Grenze zur Polizei

Genau diese Entwicklung bereitet zahlreichen Kritikern Sorgen. Das deutsche Sicherheitsrecht beruht auch auf den historischen Erfahrungen mit Gestapo und Stasi auf einer Trennung unterschiedlicher staatlicher Aufgaben.

Nachrichtendienste sammeln Informationen über Gefahren und Bedrohungen. Die Polizei ist dagegen grundsätzlich für konkrete Eingriffe und die unmittelbare Gefahrenabwehr zuständig.

Dieses sogenannte Trennungsgebot soll verhindern, dass sich geheimdienstliche Informationsgewinnung und polizeiliche Eingriffsbefugnisse zu einer umfassenden staatlichen Machtstruktur verbinden.

Die geplante Reform wirft deshalb eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit dürfen Nachrichtendienste gehen, ohne dass diese Trennlinie praktisch an Bedeutung verliert?

Kubicki spricht von einem „historischen Tabubruch“

Besonders scharf fällt die Kritik von FDP-Chef Wolfgang Kubicki aus. Er hält die geplante Ausweitung der Befugnisse für einen fundamentalen politischen Schritt und bezeichnet sie als „historischen Tabubruch“.

Kubicki erinnert an die historischen Gründe für die strikte Aufgabenverteilung in Deutschland.

„Wir haben aus guten Gründen in Deutschland eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten“, sagte der FDP-Politiker.

Er verweist ausdrücklich auf die Erfahrungen mit früheren staatlichen Repressionsapparaten: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit der Gestapo, schlechte Erfahrungen mit der Stasi.“

Dabei stellt Kubicki die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Spionageabwehr keineswegs infrage. „Drohnenabwehr muss sein, das kann man anders aufstellen, Spionageabwehr muss sein“, erklärte er.

Seine Sorge betrifft vielmehr die Folgen immer größerer staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Wo Befugnisse wachsen, entstehen aus seiner Sicht gleichzeitig neue Möglichkeiten für Missbrauch.

„Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“

Kubicki formuliert seine Ablehnung deshalb unmissverständlich: „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.“

Auch mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht erwartet der FDP-Politiker eine kritische Prüfung der Pläne. Er hält es für „kaum vorstellbar, dass das Verfassungsgericht hier nicht eingreifen wird“.

Seine Forderung richtet sich insbesondere auf eine lückenlose rechtliche Kontrolle. Er verlangt „volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen“ und einen Staat, der versteht, „dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet“.

Damit wird ein Kernkonflikt der Reform sichtbar: Der Staat soll seine Bürger besser vor äußeren und inneren Gefahren schützen, darf dabei aber selbst nicht zum Risiko für die Freiheit werden.

Hackbacks sorgen für zusätzlichen Zündstoff

Besonders kontrovers ist die geplante Möglichkeit sogenannter Hackbacks. Dabei geht es nicht lediglich um die Abwehr eines Cyberangriffs. Vielmehr könnten staatliche Stellen unter bestimmten Voraussetzungen selbst in die digitale Infrastruktur eines Angreifers eingreifen.

Befürworter halten diese Möglichkeit angesichts zunehmender Cyberattacken für folgerichtig. Ein Staat könne sich nicht dauerhaft darauf beschränken, Angriffe abzuwehren, während ausländische Akteure ungehindert digitale Infrastrukturen attackieren.

Kritiker sehen darin dagegen eine riskante Eskalationsmöglichkeit. Ein Nachrichtendienst würde damit aktiv in fremde Systeme eingreifen und damit eine Funktion übernehmen, die über klassische Informationsbeschaffung weit hinausgeht.

Auch der SPD-Innenpolitiker Johannes Schätzl zieht hier eine klare Grenze.

„Für mich gibt es klare rote Linien: Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei darf nicht schleichend aufgeweicht werden, und digitale Gegenschläge im Sinne von Hackbacks sehe ich äußerst kritisch“, sagte Schätzl.

Von Notz unterstützt stärkeren BND

Bei den Grünen ist die Bewertung differenzierter. Konstantin von Notz hält eine Anpassung der Nachrichtendienste an die heutige Bedrohungslage grundsätzlich für erforderlich.

Er bezeichnet die Reform als „dringend notwendig“ und kann sich auch „robustere Befugnisse“ für den BND vorstellen.

Entscheidend sei jedoch, wo diese zusätzlichen Kompetenzen eingesetzt würden. Mehr Handlungsspielraum im Ausland hält von Notz angesichts von Cyberangriffen, Sabotage und Desinformation für nachvollziehbar.

Der BND müsse dort über geeignete Instrumente verfügen, weil Deutschland im Ausland nicht auf die eigenen Polizeibehörden zurückgreifen könne.

Bei zusätzlichen Befugnissen des Verfassungsschutzes im Inland sieht von Notz dagegen wesentlich größere verfassungsrechtliche Risiken.

Wenn eine Behörde Bürgern gegenüber geheim als Gefahrenabwehrbehörde auftrete und Betroffene keine ausreichende Möglichkeit hätten, sich gerichtlich zu wehren, sei dies „ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch“.

Regierung verweist auf neue Bedrohungen

Die Bundesregierung hält die Kritik für unbegründet und verteidigt die Reform mit der zunehmenden Zahl hybrider Bedrohungen.

Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) warnt davor, die Entwicklung zu unterschätzen. Die Regierung könne nicht „tatenlos“ zusehen, „wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“.

Die Nachrichtendienste benötigten deshalb „mehr Befugnisse und Maßnahmen auf Höhe der Zeit“, um gezielt gegen hybride Angriffe vorgehen zu können.

Dazu zählen insbesondere digitale Angriffe, Spionage, Sabotage und gezielte Desinformationskampagnen.

Aus Sicht der Regierung haben sich die Methoden potenzieller Gegner verändert. Entsprechend müsse auch der Staat seine Instrumente anpassen.

CDU weist Vorwurf einer Geheimpolizei zurück

Der CDU-Innenpolitiker Josef Oster weist die Befürchtung zurück, Deutschland bewege sich in Richtung einer Geheimpolizei.

„Es geht darum, einen Nachrichtendienst auf rechtsstaatlicher Basis zu haben, der unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung schützt“, sagte Oster.

Nach seiner Darstellung bleibt das historisch begründete Trennungsgebot bestehen. Die Reform solle lediglich dafür sorgen, dass Nachrichtendienste in „klar eingegrenzten Fällen“ selbst tätig werden und bei akuten Gefahren „operativ“ reagieren können.

Damit stellt die Bundesregierung die Reform als Modernisierung dar, während ihre Gegner darin eine mögliche Verschiebung der Machtbalance sehen.

Strack-Zimmermann setzt auf bessere Ausstattung

Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sieht den entscheidenden Handlungsbedarf weniger bei zusätzlichen Eingriffsbefugnissen als bei der Ausstattung der Sicherheitsbehörden.

Der BND müsse angesichts der verschärften internationalen Lage „wachsen“. Doch eine Vermischung geheimdienstlicher und polizeilicher Zuständigkeiten sei aus ihrer Sicht nicht der richtige Weg.

„Wir brauchen keinen Verfassungsbruch, sondern eine bessere Ausstattung“, sagte Strack-Zimmermann.

Sie verweist außerdem auf jahrelange Einsparungen bei den Sicherheitsstrukturen. „Wie die Bundeswehr wurde auch der Nachrichtendienst über Jahrzehnte kaputtgespart.“

Linke sieht Kontrolle als Schwachstelle

Die Linke lehnt die Reform grundsätzlich ab. Ulrich Thoden, verteidigungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, bezeichnete die Pläne als Aktionismus.

Aus seiner Sicht werden die Befugnisse der Geheimdienste und anderer staatlicher Stellen ausgeweitet, während gleichzeitig die parlamentarische und rechtsstaatliche Kontrolle nicht ausreichend gestärkt werde.

Thoden hält die bisherige Aufgabenverteilung für sinnvoll. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und bewerten. Andere staatliche Stellen könnten auf dieser Grundlage konkrete Gefahren abwehren oder politische Entscheidungen treffen.

„Diese Trennung hat sich ja sehr bewährt“, sagte Thoden.

Bundestag steht vor entscheidender Debatte

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist die Reform noch nicht endgültig umgesetzt. Der Bundestag muss dem Gesetzespaket noch zustimmen.

Damit steht eine intensive politische und möglicherweise auch verfassungsrechtliche Auseinandersetzung bevor.

Auf der einen Seite stehen reale Herausforderungen durch Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und Desinformation. Auf der anderen Seite steht die Frage, welche Grenzen staatliche Sicherheitsbehörden auch unter zunehmendem Druck einhalten müssen.

Im Kern geht es damit um weit mehr als technische Überwachungsinstrumente oder neue Befugnisse für den BND. Die Reform berührt das grundlegende Verhältnis zwischen Sicherheit, staatlicher Macht, Datenschutz und individuellen Freiheitsrechten.

Die entscheidende Auseinandersetzung wird deshalb darum geführt werden, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind, wer sie kontrolliert und wie verhindert werden kann, dass aus einer Erweiterung zum Schutz der Demokratie langfristig eine Schwächung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen entsteht.

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