Solarbesitzer müssen ab 2029 mehr zahlen

Neue Regelung verändert Kosten für PV-Betreiber

Die Zeiten günstigerer Netzbelastung für private Solaranlagenbesitzer könnten bald vorbei sein. Ab dem Jahr 2029 plant die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine neue Gebührenstruktur, durch die Betreiber von Photovoltaikanlagen stärker an den Kosten der Strominfrastruktur beteiligt werden sollen.

Im Mittelpunkt stehen sogenannte Prosumer. Damit sind Haushalte gemeint, die nicht nur Strom verbrauchen, sondern gleichzeitig Energie produzieren. Sie erzeugen beispielsweise über eine Photovoltaikanlage eigenen Strom, nutzen diesen im Haushalt und speisen überschüssige Mengen in das öffentliche Stromnetz ein.

Der Begriff Prosumer setzt sich aus den englischen Begriffen „Producer“ und „Consumer“ zusammen. Er beschreibt eine neue Gruppe von Stromkunden, die durch die Energiewende immer größer wird.

Die Bundesnetzagentur reagiert mit ihrer geplanten Reform auf die zunehmende Belastung der Stromnetze. Der entsprechende Entwurf soll bis Ende 2026 endgültig verabschiedet werden und anschließend die Grundlage für die neue Kostenverteilung bilden.

Deutlicher Aufschlag beim festen Strompreis geplant

Die geplante Änderung betrifft nicht den verbrauchsabhängigen Strompreis, sondern den sogenannten Grundpreis. Jeder Stromtarif besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.

Der Arbeitspreis richtet sich nach dem tatsächlichen Stromverbrauch und wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) berechnet. Aktuell liegt dieser im Durchschnitt bei etwa 30 Cent pro kWh.

Der Grundpreis wird dagegen unabhängig vom Verbrauch gezahlt. Mit diesem festen Betrag decken Energieunternehmen unter anderem laufende Kosten für Verwaltung und Infrastruktur. Durchschnittlich beträgt dieser Anteil etwa 10 Euro monatlich, kann je nach Anbieter aber deutlich variieren.

Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur sollen Besitzer von Solaranlagen künftig einen zusätzlichen Aufschlag auf diesen Grundpreis erhalten. Vorgesehen ist eine Erhöhung zwischen 70 und 90 Prozent des bisherigen Grundpreises.

Ein Beispiel verdeutlicht die mögliche Belastung: Beträgt der jährliche Grundpreis heute 100 Euro, könnten ab 2029 zusätzlich 70 bis 90 Euro fällig werden.

Die genaue Höhe soll nicht einheitlich festgelegt werden, sondern innerhalb der Vorgaben der Bundesnetzagentur von den jeweiligen Stromversorgern bestimmt werden.

Netzausbau durch steigende Einspeisung wird teurer

Die Einnahmen aus der neuen Regelung sollen nach den Plänen der Bundesnetzagentur in den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze fließen.

Der Grund: Immer mehr private Haushalte erzeugen eigenen Solarstrom. Besonders an sonnigen Tagen entstehen große Mengen überschüssiger Energie, die in das öffentliche Netz eingespeist werden müssen.

Diese Entwicklung verändert die Anforderungen an die Stromversorgung erheblich. Die Netze müssen leistungsfähiger, flexibler und besser steuerbar werden. Der notwendige Umbau verursacht Kosten in Milliardenhöhe.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur reicht die bisherige Finanzierung nicht mehr aus. Aktuell werden die Netzentgelte hauptsächlich über den Arbeitspreis finanziert. Da Solaranlagenbesitzer weniger Strom aus dem Netz beziehen, tragen sie über diesen Mechanismus oftmals einen geringeren Anteil der Kosten.

PV-Betreiber nutzen Infrastruktur trotz Eigenversorgung

Die geplante Reform basiert auf der Einschätzung, dass auch Haushalte mit eigener Stromproduktion weiterhin auf das öffentliche Netz angewiesen sind.

Eine Photovoltaikanlage kann zwar einen großen Teil des eigenen Strombedarfs decken, jedoch nicht dauerhaft eine vollständige Versorgung garantieren. Besonders in den Abendstunden, während längerer Schlechtwetterphasen oder im Winter wird weiterhin Strom aus dem Netz benötigt.

Die Bundesnetzagentur beschreibt diesen Zusammenhang mit den Worten: „Gleichwohl wird das Stromnetz in sonnenarmen Stunden zur Versorgung benötigt und auf dieses zurückgegriffen.“

Die Behörde sieht deshalb eine wachsende Ungleichverteilung bei der Finanzierung. Während Haushalte ohne eigene Solaranlage weiterhin stärker über ihren Stromverbrauch zur Finanzierung beitragen, profitieren auch PV-Besitzer von der vorhandenen Netzstruktur.

Neue Regelung soll frühzeitig angekündigt werden

Die Umstellung soll vorbereitet werden, bevor die neue Gebühr tatsächlich eingeführt wird. Ab dem 1. April 2028 müssen Stromanbieter die geplante Prosumer-Abgabe auf ihren Rechnungen ausweisen.

Damit erhalten betroffene Kunden rechtzeitig Informationen über die bevorstehenden Änderungen.

Die Reform steht im Zusammenhang mit einem umfassenden Wandel des deutschen Energiesystems. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erhöhen auch Elektromobilität, Wärmepumpen und andere elektrische Technologien die Anforderungen an die Stromnetze.

Energiewende stellt Stromsystem vor neue Aufgaben

Die private Solarenergie bleibt ein wichtiger Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Photovoltaikanlagen ermöglichen es Haushalten, einen Teil ihres Energiebedarfs selbst zu decken und erneuerbare Stromquellen stärker zu nutzen.

Gleichzeitig zeigt die geplante Gebührenänderung, dass der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien neue Herausforderungen mit sich bringt. Die Stromnetze müssen an eine Zukunft angepasst werden, in der Millionen Verbraucher zugleich Produzenten werden.

Die Bundesnetzagentur verfolgt mit der neuen Regelung das Ziel, die Kosten der Infrastruktur breiter zu verteilen. Für viele Solarbesitzer bedeutet dies jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung, die ab 2029 spürbar werden könnte.

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