Neue EU-Regeln: Das ändert sich bei Verpackungen

Ab 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Für Verbraucher wird sich dadurch beim täglichen Einkauf zunächst vermutlich weniger verändern als erwartet. Trotzdem betrifft die neue Regelung zahlreiche Verpackungen, die ihnen jeden Tag begegnen – etwa beim Metzger, Bäcker, in der Pizzeria oder beim Take-away.

Besonders relevant ist die Begrenzung von PFAS, langlebigen Chemikalien, die wegen ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften bislang bei bestimmten Lebensmittelverpackungen eingesetzt wurden.

Verpackungen müssen künftig strenger werden

Die EU will mit der PPWR den Umgang mit Verpackungen grundlegend verändern. Verpackungen sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltverträglicher werden. Gleichzeitig sollen weniger Abfälle entstehen und mehr Materialien wiederverwertet werden können.

Die Verordnung trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt allerdings schrittweise. Die ersten verbindlichen Anforderungen gelten ab 12. August 2026, weitere Regelungen treten anschließend bis 2030 in Kraft.

Hinter der Reform steht unter anderem der European Green Deal. Die EU will damit ihre Umwelt- und Klimaziele unterstützen und den Übergang zu einer stärker auf Wiederverwertung ausgerichteten Wirtschaft beschleunigen.

Pizzakarton und Fleischschale im Visier

Für Verbraucher werden die neuen Bestimmungen vor allem bei Verpackungen sichtbar, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Betroffen sind beispielsweise:

  • Pizzakartons
  • Brötchentüten
  • Nudelboxen
  • Fleischverpackungen
  • Take-away-Schalen

Der Grund dafür ist die neue Beschränkung von PFAS. Diese Stoffgruppe darf in den entsprechenden Verpackungen ab dem 12. August 2026 nur noch in äußerst geringen Mengen vorhanden sein.

Für einzelne PFAS-Verbindungen gilt ein Grenzwert von 25 ppb. Das entspricht 25 Millionstel Gramm je Kilogramm Verpackungsmaterial. Für die Summe einzelner Verbindungen liegt der Grenzwert bei 250 ppb. Der gesamte PFAS-Gehalt darf 50 Milligramm pro Kilogramm nicht überschreiten.

Warum die EU PFAS begrenzen will

PFAS sind künstlich erzeugte Chemikalien, die besonders widerstandsfähig sind. Sie können Wasser, Fett und Schmutz abweisen und waren deshalb für die Industrie äußerst praktisch.

Verwendet wurden entsprechende Stoffe unter anderem bei Lebensmittelverpackungen, Kochgeschirr, Outdoorbekleidung und beschichteten Pfannen.

Ihre Widerstandsfähigkeit ist allerdings gleichzeitig das große Umweltproblem. Viele dieser Substanzen werden nur extrem langsam abgebaut und können über lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Deshalb werden sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.

Bestimmte PFAS werden außerdem mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Verbindung gebracht. Genannt werden unter anderem mögliche Auswirkungen auf Leber, Immunsystem und Hormonsystem. Einige Substanzen dieser Gruppe gelten zudem als krebserregend.

Mit den neuen Grenzwerten will die EU die Belastung von Umwelt und Lebensmittelkreislauf weiter reduzieren.

Alte Verpackungen dürfen teilweise bleiben

Die neuen Regeln bedeuten allerdings nicht, dass am 12. August 2026 sämtliche vorhandenen Verpackungen ausgetauscht werden müssen.

Entscheidend ist vielmehr, wann die Verpackung in Verkehr gebracht wurde. Genau deshalb spielt es eine Rolle, ob es sich beispielsweise um eine Hersteller- oder eine Serviceverpackung handelt.

Verpackt ein Metzger sein Fleisch bereits am 11. August 2026, kann die entsprechende Verpackung unter den vorgesehenen Bedingungen noch nach den bisherigen Anforderungen verwendet werden. Wird eine neue Verpackung dagegen ab 12. August in Verkehr gebracht, muss sie den neuen Vorgaben entsprechen.

Für Verbraucher ist das vor allem deshalb wichtig, weil alte Verpackungen nicht automatisch am Stichtag aus den Geschäften verschwinden.

Die Unterschiede dürften zunächst klein sein

Die Unternehmen kennen die neuen Anforderungen bereits seit längerer Zeit. Viele Hersteller haben deshalb ihre Produktionsprozesse und Verpackungen entsprechend angepasst.

Verbraucher dürften die Umstellung daher eher schleichend wahrnehmen.

Eine mögliche Veränderung betrifft die Beschichtung von Papierverpackungen. Ist ein Pizzakarton weniger stark gegen Fett geschützt, können sich Fettflecken schneller ausbreiten. Bei sehr feuchten oder fettigen Speisen kann Papier zudem leichter durchweichen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine solche Verpackung PFAS-frei ist.

Vorsicht bei Angaben auf Verpackungen

Auch die Kennzeichnung kann für Verbraucher verwirrend sein.

Die Aufschrift „PFOA-frei“ bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass eine Verpackung vollständig frei von PFAS ist. Damit werden lediglich bestimmte Stoffe ausgeschlossen.

Deutlicher wären Angaben wie:

  • PFAS-frei
  • PFC-frei
  • fluorfrei

Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für PFAS-freie Verpackungen gibt es derzeit allerdings noch nicht.

Auch ein einfacher Alltagstest – etwa die Beobachtung, ob ein Tropfen Öl in das Papier einzieht – liefert keinen eindeutigen Nachweis über die verwendete Beschichtung.

Für Kaffeebecher ändert sich wenig

Bei den klassischen Pappbechern für Kaffee und andere Heißgetränke dürfte der neue Stichtag dagegen kaum auffallen.

Solche Becher verfügen normalerweise über eine dünne Kunststoffbeschichtung. Diese kommt üblicherweise ohne PFAS aus. Die neuen Grenzwerte haben deshalb für diese Verpackungen eine deutlich geringere Bedeutung als für stark fettabweisende Lebensmittelverpackungen.

Händler stehen ebenfalls unter Druck

Die neuen Pflichten betreffen nicht ausschließlich Hersteller. Unternehmen müssen zunächst feststellen, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen.

Je nach Tätigkeit können Pflichten für Erzeuger, Hersteller, Importeure, Lieferanten und Vertreiber entstehen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • eine Konformitätserklärung
  • die Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • die Beteiligung an einem dualen System
  • die Kontrolle der verwendeten Verpackungsmaterialien

Besonders kompliziert kann es für Händler werden. Kauft ein Händler eine Standardverpackung vom Hersteller, liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Hersteller. Verändert der Händler die Verpackung jedoch beispielsweise durch einen eigenen Aufdruck, kann er selbst als Erzeuger gelten.

Auch ein Versandetikett kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Konsequenzen für die Verpackungspflichten haben.

Ab 2027 müssen eigene Behälter akzeptiert werden

Die nächste große Änderung folgt am 12. Februar 2027.

Dann tritt die Verpflichtung für bestimmte To-go-Angebote in Kraft, mitgebrachte Behälter zu befüllen, sofern diese hygienisch geeignet sind.

Betroffen sind unter anderem:

  • Bäckereien
  • Metzgereien
  • Cafeterien
  • Restaurants und andere Gastronomiebetriebe

Für das Befüllen eines geeigneten mitgebrachten Behälters darf keine zusätzliche Gebühr verlangt werden.

Bis zum Inkrafttreten dieser Regel können Händler solche Behälter noch ablehnen.

2028 wird das Material gekennzeichnet

Ab 12. August 2028 müssen Verpackungen Angaben über ihre Materialzusammensetzung tragen.

Ein einheitliches EU-Symbol soll Verbrauchern die richtige Zuordnung erleichtern. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Verpackungen falsch entsorgt werden und dadurch wertvolle Recyclingmaterialien verloren gehen.

2029 kommt der QR-Code

Noch einen Schritt weiter geht die Regelung ab 12. Februar 2029.

Verpackungen, die für eine mehrfache Nutzung vorgesehen sind, müssen künftig entsprechend gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist ein QR-Code vorgesehen.

Dieser soll Informationen darüber ermöglichen, wie lange eine wiederverwendbare Verpackung bereits eingesetzt wird. Damit soll die tatsächliche Nutzung solcher Verpackungen transparenter werden.

2030 wird es für Einwegplastik ernst

Die wohl sichtbarsten Veränderungen stehen ab 2030 bevor.

Bestimmte Einwegkunststoffverpackungen für den Verzehr vor Ort im Gastgewerbe sollen dann nicht mehr erlaubt sein. Dazu gehören beispielsweise kleine Portionsverpackungen für:

  • Kaffeesahne
  • Senf
  • Zucker
  • Saucen

Gleichzeitig schreibt die EU vor, Verpackungen stärker auf das tatsächlich erforderliche Maß zu reduzieren. Gewicht, Volumen und Leerraum sollen auf das notwendige Minimum begrenzt werden.

Damit dürfte sich langfristig nicht nur das Material von Verpackungen verändern. Auch überdimensionierte Kartons, unnötige Zwischenräume und kleine Einwegportionen aus Kunststoff sollen zunehmend aus dem Alltag verschwinden.

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