Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung

Härtere Regeln treffen Millionen Empfänger

Reform bringt mehr Kontrolle und weniger Schonfrist

Zum 1. Juli wird das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Damit vollzieht die Bundesregierung einen klaren Kurswechsel in der Sozialpolitik. Die neue Regelung setzt stärker auf Pflichten, Sanktionen und schnellere Eingriffe bei Vermögen und Wohnkosten.

Die Reform soll mehr Menschen in Arbeit bringen und die staatlichen Ausgaben begrenzen. Gleichzeitig wächst die Kritik, weil viele Betroffene künftig früher unter Druck geraten könnten. Sozialverbände warnen vor sozialen Härten und einer pauschalen Stigmatisierung von Erwerbslosen.

Kürzungen können schneller greifen

Der schärfste Unterschied zum Bürgergeld liegt bei den Sanktionen. Wer ein Arbeitsangebot bewusst ausschlägt, etwa nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags die Stelle nicht antritt, muss künftig mit einer Leistungskürzung von mindestens einem Monat rechnen.

Auch Termine im Jobcenter werden strenger bewertet:

  • Bei zwei versäumten Terminen drohen Kürzungen von 30 Prozent
  • Bei drei verpassten Terminen hintereinander kann der Regelsatz vollständig gestrichen werden
  • Bei fehlender Erreichbarkeit können im Extremfall auch Zahlungen für Miete entfallen

Zwar sind Schutzmechanismen vorgesehen. Leben Kinder oder andere Personen im Haushalt, sollen Wohnkosten weitergezahlt werden können. Außerdem dürfen Betroffene Stellung nehmen, etwa per Telefon oder durch persönliches Erscheinen. Gesundheitliche Gründe sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Verfassungsfrage bleibt offen

Die härteren Sanktionen werfen juristische Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 entschieden, dass Kürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungsrechtlich problematisch sind. Hintergrund ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Deshalb bleibt unklar, ob alle geplanten Verschärfungen dauerhaft Bestand haben. Besonders die mögliche komplette Streichung von Leistungen einschließlich der Unterkunftskosten dürfte politisch und rechtlich genau geprüft werden.

Erspartes wird früher geprüft

Auch beim Vermögen endet eine wichtige Schutzregel. Beim Bürgergeld gab es bislang eine Karenzzeit von einem Jahr, in der viele Leistungsbezieher ihr Erspartes behalten konnten. Diese Schonphase fällt mit der neuen Grundsicherung weg.

Künftig soll das Schonvermögen stärker vom Alter abhängen. Das kann vor allem jüngere Menschen treffen, die weniger Rücklagen behalten dürfen. Wer staatliche Unterstützung beantragt, muss damit früher private Mittel einsetzen.

Mieten geraten stärker in den Fokus

Die Wohnkosten werden ebenfalls früher und strenger geprüft. Behörden sollen schneller feststellen, ob Miete und Heizkosten als angemessen gelten. In Ballungsräumen mit hohen Mieten kann das erhebliche Folgen haben.

Wenn die Kosten als zu hoch eingestuft werden, könnten Betroffene schneller zu einem Umzug oder zu Einsparungen gedrängt werden. Der Sozialverband VdK warnt, dies könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“.

Damit wird die Grundsicherung nicht nur zu einer Arbeitsmarktreform, sondern auch zu einer Reform mit direktem Einfluss auf die Wohnsituation vieler Haushalte.

Arbeit soll stärker eingefordert werden

Die neue Grundsicherung erhöht den Druck, eine Beschäftigung aufzunehmen. Das gilt auch dann, wenn ein Job schlechter bezahlt ist oder nicht zur bisherigen Qualifikation passt.

Besonders einschneidend sind die geplanten Änderungen für Eltern und Alleinstehende. Eltern sollen bereits nach dem ersten Lebensjahr ihres Kindes wieder stärker für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bislang galt diese Regel erst ab dem dritten Lebensjahr. Alleinstehende sollen grundsätzlich Vollzeit arbeiten, Teilzeit nur in Ausnahmefällen.

Milliardenkosten und begrenzte Einsparungen

Das Bürgergeld kostete den Bund im Jahr 2025 gut 50 Milliarden Euro. Das entsprach rund zehn Prozent des Bundeshaushalts von etwa 500 Milliarden Euro. Der Regelsatz für alleinstehende Arbeitslose liegt bei maximal 563 Euro pro Monat. Zusätzlich fallen Kosten für Miete, Heizung, Fördermaßnahmen und Verwaltung an.

Die erwarteten Einsparungen fallen jedoch kleiner aus als zunächst angekündigt. Die CDU sprach anfangs von „vielen Milliarden“. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte später 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sprach von etwa einer Milliarde Euro.

Gleichzeitig verursacht die Umstellung zunächst Mehrkosten. Die Arbeitsagentur rechnet nach Angaben ihrer Vorsitzenden Andrea Nahles in den kommenden drei Jahren mit zusätzlichen Ausgaben von 260 Millionen Euro.

Wirkung von Sanktionen ist umstritten

Studien zeigen, dass Sanktionen Menschen tatsächlich schneller in Arbeit bringen können. Auch die bloße Drohung mit Kürzungen kann Wirkung entfalten. Doch diese Ergebnisse haben eine problematische Kehrseite.

Untersuchungen weisen darauf hin, dass sanktionierte Menschen häufig schlechter bezahlte, unsichere oder nur kurzfristige Tätigkeiten aufnehmen. Zudem berichten Betroffene öfter von sozialem Rückzug, psychischen Belastungen, Mangelernährung und sinkendem Vertrauen in Jobcenter und Sozialstaat.

Zu hoher Druck kann Menschen also nicht nur aktivieren, sondern auch destabilisieren.

Millionen Menschen sind betroffen

Derzeit erhalten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Darunter sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Rund 800.000 Bezieher sind sogenannte Aufstocker, deren Einkommen nicht zum Leben reicht.

Etwas mehr als die Hälfte der Empfänger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Beziehern mit ausländischem Pass stellen Menschen aus der Ukraine mit etwa 700.000 Personen die größte Gruppe. Sie machen rund 13,5 Prozent aller Empfänger aus.

Wichtig ist: Nur etwa ein Drittel der Bürgergeldempfänger ist erwerbsfähig, arbeitslos und nicht krankheitsbedingt an Arbeit gehindert.

Kritik fällt scharf aus

Die Reform wird vor allem von Linken, Grünen, Sozialverbänden und Gewerkschaften kritisiert. Heidi Reichinnek spricht von einem massiven Angriff auf den Sozialstaat.

Die IG Metall erklärte, der neue Druck richte sich gegen eine „verschwindend kleine Gruppe sogenannter Totalverweigerer“. Zugleich würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.

Auch SoVD und Diakonie Deutschland warnen vor einer Reform, die Betroffene stärker belastet, statt ihnen dauerhaft bessere Chancen auf stabile Arbeit zu eröffnen.

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