Neues Heizgesetz entfacht scharfen Streit

Mit der Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes hat der Bundestag die bisherigen Regeln für den Einbau von Heizungen grundlegend verändert. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, obwohl sie zunächst weiterhin mit fossilen Energieträgern betrieben werden können.

Die Entscheidung fiel am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause und löste heftige politische Auseinandersetzungen aus. Während Union und SPD die Reform als Befreiung von starren Vorgaben darstellen, sieht die Opposition darin eine gefährliche Kehrtwende. Sie warnt vor steigenden Heizkosten, riskanten Investitionen und einer erheblichen Schwächung des Klimaschutzes.

Starre Vorgaben werden deutlich gelockert

Die bisherige Regelung sah vor, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorschrift galt zunächst vor allem für Neubaugebiete. Für bestehende Gebäude waren längere Übergangsfristen vorgesehen.

Mit dem neuen Gesetz wird diese feste Mindestquote aufgehoben. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf eine breitere Auswahl verschiedener Heizsysteme. Eigentümer sollen künftig stärker selbst entscheiden können, welche Technik für ihr Gebäude geeignet ist.

Zur Auswahl stehen unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Biomasseanlagen
  • Gasheizungen
  • Ölheizungen
  • weitere zugelassene Heiztechnologien

Die Rückkehr fossiler Heizsysteme bedeutet jedoch nicht, dass diese unbegrenzt mit herkömmlichem Gas oder Heizöl betrieben werden dürfen. Langfristig soll der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise steigen.

Reiche verteidigt den Kurswechsel

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stellte die Gesetzesänderung als notwendige Reaktion auf die Kritik am bisherigen Heizungsgesetz dar. Die Bundesregierung wolle „Heizungszwänge“ durch mehr Technologieoffenheit ersetzen.

Die CDU-Politikerin hatte zuvor wiederholt von einem angeblichen „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Nach ihrer Auffassung dürfe der Staat nicht pauschal vorschreiben, welche Heiztechnik Eigentümer verwenden müssen.

Bei der Entscheidung sollen künftig mehrere Faktoren berücksichtigt werden:

  • der energetische Zustand eines Gebäudes,
  • die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer,
  • die Verfügbarkeit von Fernwärme,
  • die technische Umsetzbarkeit,
  • die regionale Energieversorgung.

Die Regierungsparteien argumentieren, dass die frühere Regelung bei vielen Menschen Verunsicherung ausgelöst habe. Besonders Besitzer älterer Häuser hätten hohe Umbaukosten und kurzfristige Verpflichtungen befürchtet.

Fossile Systeme bleiben mit Auflagen erlaubt

Das neue Gesetz führt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen eine gestaffelte Verpflichtung zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe ein. Diese Regelung wird als Biotreppe bezeichnet.

Die geplanten Mindestanteile lauten:

  • ab Januar 2029 mindestens 10 Prozent
  • ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent
  • ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent
  • ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent

Als geeignete Brennstoffe gelten beispielsweise Biomethan, synthetisch erzeugte Energieträger oder andere emissionsärmere Alternativen.

Kritiker bezweifeln allerdings, dass diese Produkte künftig in ausreichender Menge zur Verfügung stehen werden. Ebenso offen ist, wie teuer sie sein werden. Eine neue Gas- oder Ölheizung könnte dadurch zunächst günstig wirken, langfristig aber zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Bestehende Anlagen werden ebenfalls einbezogen

Auch bereits installierte Heizungen sollen von neuen Vorgaben betroffen sein. Ab 2028 ist die Einführung einer sogenannten Grüngasquote vorgesehen.

Diese könnte zunächst bei bis zu einem Prozent liegen. Viele Einzelheiten sind bislang jedoch ungeklärt. Dazu zählen vor allem:

  • die genaue Definition klimafreundlicher Brennstoffe,
  • die Kontrolle der vorgeschriebenen Anteile,
  • mögliche Nachweispflichten,
  • die Verteilung zusätzlicher Kosten,
  • die Auswirkungen auf Verbraucherpreise.

Gleichzeitig entfällt die bisherige Regelung, wonach fossile Brennstoffe ab 2045 nicht mehr in Heizkesseln verwendet werden sollten. Ein klares gesetzliches Enddatum für Gas- und Ölheizungen gibt es damit nicht mehr.

Opposition spricht von unkalkulierbaren Risiken

Die Linke kritisierte die Reform besonders scharf und warnte vor einer „Kostenfalle“ für Haushalte.

Nach Einschätzung der Partei drohen Belastungen durch mehrere Entwicklungen:

  • steigende CO₂-Preise
  • höhere Kosten für Gas und Heizöl
  • wachsende Netzentgelte
  • teure alternative Brennstoffe
  • geringere staatliche Fördermittel

Ein weiteres Risiko liegt in der zukünftigen Finanzierung der Gasnetze. Wenn immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, verteilt sich der Betrieb des Gasnetzes auf weniger Kunden. Die verbleibenden Nutzer könnten deshalb deutlich höhere Gebühren zahlen müssen.

Für Eigentümer besteht damit die Gefahr, heute in eine Heizung zu investieren, deren Betrieb in einigen Jahren erheblich teurer wird.

Grüne sehen schweren Rückschritt

Auch die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die langfristigen Folgen fossiler Heizsysteme zu unterschätzen. Sie verweisen auf die starke Abhängigkeit von internationalen Energiepreisen und auf die Risiken geopolitischer Krisen.

Die Partei argumentiert, dass Öl- und Gaspreise jederzeit stark steigen können. Wer weiterhin auf fossile Heizungen setzt, mache sich von unsicheren Märkten abhängig und trage ein kaum kalkulierbares Kostenrisiko.

Die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden sagte: „Dieses Teuer-Heizen-Gesetz ist die schlechteste Wirtschaftspolitik aller Zeiten.“

Aus Sicht der Grünen schwächt die Reform nicht nur den Klimaschutz, sondern setzt Verbraucher auch einer langfristigen finanziellen Unsicherheit aus.

Union und SPD betonen Entscheidungsfreiheit

Die Regierungskoalition weist diese Kritik zurück. Vertreter von Union und SPD sprechen von einem Gesetz, das die Eigenverantwortung der Bürger stärkt.

Die SPD-Abgeordnete Angelika Glöckner erklärte, das frühere Heizungsgesetz sei von den Bürgerinnen und Bürgern „überhaupt nicht angenommen“ worden.

Nach Auffassung der Koalition unterscheiden sich Gebäude, Regionen und finanzielle Voraussetzungen zu stark für eine einheitliche Lösung. Nicht jedes ältere Haus könne problemlos mit einer Wärmepumpe ausgestattet werden. Auch Fernwärme sei vielerorts noch nicht verfügbar.

Die neue Regelung soll daher mehr Flexibilität schaffen und den Eigentümern erlauben, unterschiedliche technische und wirtschaftliche Bedingungen zu berücksichtigen.

Mieter sollen teilweise entlastet werden

Das Gesetz enthält auch Vorgaben zum Schutz von Mietern. Ab 2028 sollen Vermieter zur Hälfte an bestimmten CO₂-Kosten und Netzentgelten beteiligt werden.

Dadurch soll verhindert werden, dass Eigentümer fossile Heizsysteme einbauen und sämtliche Folgekosten auf die Bewohner übertragen.

Gleichzeitig werden die staatlichen Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen deutlich reduziert. Eigentümer müssen künftig einen größeren Anteil der Modernisierungskosten aus eigener Tasche bezahlen.

Kritiker befürchten, dass dadurch dringend notwendige Sanierungen verschoben werden. Besonders Haushalte mit begrenzten finanziellen Mitteln könnten vor einer schwierigen Entscheidung stehen.

Weitere Regelung noch im laufenden Jahr

Die Bundesregierung plant noch für 2026 ein zusätzliches Gesetz. Dieses soll vor allem Brennstoffanbieter verpflichten, ihr Angebot schrittweise vollständig auf klimaneutrale Energieträger umzustellen.

Bis 2045 sollen Anbieter ausschließlich klimaneutrale Brennstoffe bereitstellen.

Ob diese Vorgabe technisch und wirtschaftlich erfüllt werden kann, ist stark umstritten. Gegner bezweifeln, dass ausreichende Mengen rechtzeitig verfügbar sein werden. Auch die Preisentwicklung gilt als völlig offen.

Mehrere Kritiker sehen zudem das deutsche Ziel gefährdet, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Deshalb wird bereits mit juristischen Auseinandersetzungen und möglichen Klagen gegen einzelne Teile des Gesetzes gerechnet.

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