Auf Verbraucher könnten bei Cola, Limonade, Eistee und Energydrinks spürbare Preisaufschläge zukommen. Die Bundesregierung hat die geplante Zuckersteuer auf Getränke im Kabinett gebilligt. Vorgesehen sind künftig zwei Steuersätze, die sich nach dem Zuckergehalt richten: 26 Cent je Liter bei mindestens fünf und weniger als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sowie 32 Cent je Liter ab acht Gramm Zucker.
Da auf die Verbrauchsteuer zusätzlich die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent anfällt, könnten sich die tatsächlichen Mehrkosten an der Ladenkasse auf ungefähr 31 beziehungsweise 38 Cent je Liter erhöhen. Der Entwurf muss allerdings noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag durchlaufen und kann dort verändert werden.
Zwei Steuersätze nach Zuckergehalt geplant
Entscheidend für die Höhe der neuen Belastung ist der Zuckeranteil eines Getränks.
Produkte mit fünf bis weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 26 Cent pro Liter besteuert werden. Erreicht oder überschreitet der Zuckergehalt acht Gramm je 100 Milliliter, steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter.
Von der höheren Stufe wären beispielsweise viele klassische Cola- und Orangenlimonaden sowie zahlreiche Energydrinks betroffen. Eistees und gesüßte Fruchtschorlen können abhängig von ihrer Rezeptur dagegen in die niedrigere Steuerklasse fallen.
Erfasst werden sollen außerdem zuckerhaltige Sirupe und verschiedene Getränke mit zugesetztem Zucker.
Liter Cola könnte rund 38 Cent mehr kosten
Für Verbraucher ist nicht allein der eigentliche Steuersatz entscheidend. Da es sich um eine Verbrauchsteuer handelt, fließt sie in den Nettopreis ein. Auf diesen Betrag wird anschließend zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent berechnet.
Bei einem Getränk mit mindestens acht Gramm Zucker je 100 Milliliter entstehen dadurch aus 32 Cent Steuer letztlich ungefähr 38 Cent Mehrbelastung je Liter.
Eine klassische Cola enthält beispielsweise etwa 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Eine Literflasche würde damit in die höhere Steuerstufe fallen.
Ausgehend von einem derzeit angenommenen durchschnittlichen Verkaufspreis von rund 1,29 Euro könnte sich der Preis rechnerisch auf etwa 1,67 Euro erhöhen. Das entspricht einem Anstieg von rund 29,5 Prozent.
Halber Liter Cola rund 19 Cent teurer
Bei kleineren Flaschen fällt der absolute Aufschlag entsprechend geringer aus.
Für 0,5 Liter Cola beträgt die eigentliche Steuer bei einem Satz von 32 Cent je Liter 16 Cent. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich daraus ein Mehrpreis von ungefähr 19 Cent.
Bei einem angenommenen bisherigen Verkaufspreis von 0,99 Euro würde sich der Endpreis damit auf etwa 1,18 Euro erhöhen.
Das entspräche einem Preisanstieg von rund 19,2 Prozent.
Ähnlich würde sich eine halbe Literflasche Orangenlimonade verteuern, sofern ihr Zuckergehalt die Grenze von acht Gramm pro 100 Milliliter erreicht.
Energydrink könnte auf 1,88 Euro steigen
Auch klassische Energydrinks zählen aufgrund ihres häufig hohen Zuckergehalts zur stärker belasteten Produktgruppe.
Ein Getränk mit rund 11 Gramm Zucker je 100 Milliliter würde mit 32 Cent pro Liter besteuert. Bei einer 0,5-Liter-Dose beziehungsweise -Flasche entstehen dadurch zunächst 16 Cent Steuer und inklusive Mehrwertsteuer etwa 19 Cent zusätzliche Kosten.
Bei einem angenommenen Durchschnittspreis von 1,69 Euro könnte der Verkaufspreis auf ungefähr 1,88 Euro steigen.
Das wäre ein Zuwachs von rund 11,2 Prozent.
Eistee fällt häufig in die niedrigere Stufe
Bei Getränken mit etwas weniger Zucker fällt der Aufschlag kleiner aus.
Ein Eistee mit etwa 6,5 bis sieben Gramm Zucker je 100 Milliliter würde unter den vorgesehenen Satz von 26 Cent je Liter fallen.
Einschließlich Mehrwertsteuer ergeben sich daraus rund 31 Cent Mehrkosten pro Liter.
Bei einer 0,5-Liter-Flasche wären es etwa 15 Cent. Ein bisher für durchschnittlich 0,89 Euro angebotenes Getränk könnte dadurch rechnerisch rund 1,04 Euro kosten.
Das entspricht einer Verteuerung um etwa 16,9 Prozent.
Fruchtschorlen ebenfalls betroffen
Auch gesüßte Fruchtsaftschorlen können der Steuer unterliegen.
Beträgt der relevante Zuckergehalt beispielsweise zwischen fünf und sieben Gramm je 100 Milliliter, gilt nach dem geplanten Modell die niedrigere Stufe von 26 Cent pro Liter.
Bei einer 0,5-Liter-Flasche ergeben sich inklusive Mehrwertsteuer ebenfalls ungefähr 15 Cent zusätzliche Kosten.
Aus einem angenommenen Verkaufspreis von 1,09 Euro würden damit rund 1,24 Euro. Das entspricht einem Anstieg von etwa 13,8 Prozent.
In einem Liter Cola stecken 106 Gramm Zucker
Die geplante Steuer orientiert sich an erheblichen Unterschieden beim Zuckergehalt verschiedener Getränke.
Eine klassische Cola mit rund 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält in einer Literflasche insgesamt etwa 106 Gramm Zucker.
Umgerechnet entspricht diese Menge ungefähr 35 Würfelzuckern.
Auch Energydrinks erreichen hohe Werte. Bei 11 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält ein halber Liter rund 55 Gramm Zucker, was ungefähr 18 Würfelzucker entspricht.
Zum Vergleich: Als Orientierung wird für Erwachsene häufig empfohlen, nicht mehr als zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr über Zucker aufzunehmen. Im zugrunde liegenden Beispiel entspricht dies ungefähr 14 Würfelzuckern pro Tag.
Mehrere Getränke bleiben von der Abgabe ausgenommen
Nicht jedes Getränk mit natürlichem Zucker soll automatisch besteuert werden.
Von der geplanten Regelung ausgenommen sind reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen. Auch bestimmte alkoholfreie Alternativen sollen nicht unter die neue Abgabe fallen.
Alkoholhaltige Getränke werden ebenfalls nicht von dieser Zuckersteuer erfasst, da für sie bereits andere verbrauchsteuerrechtliche Regelungen bestehen.
Damit konzentriert sich die Abgabe vor allem auf industriell hergestellte Getränke mit zugesetztem Zucker.
Kleine Hersteller erhalten Sonderregelungen
Ausnahmen sind auch für kleinere Getränkeproduzenten vorgesehen.
Hersteller mit einer Jahresproduktion von höchstens 70.000 Litern sollen grundsätzlich von der Zuckersteuer befreit bleiben.
Darüber hinaus wurde eine weitergehende Entlastung für Betriebe mit einer Produktion von bis zu einer Million Litern pro Jahr vorgesehen. Für diese Regelung ist allerdings noch eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich, da sie als staatliche Beihilfe eingestuft werden kann.
Damit sollen insbesondere kleinere und unabhängige Hersteller vor zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Belastungen geschützt werden.
Großbritannien setzte bereits 2018 auf Zuckerabgabe
Als Beispiel für mögliche Auswirkungen einer solchen Steuer wird häufig Großbritannien genannt. Dort gilt seit 2018 eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf Erfrischungsgetränke.
Viele Hersteller reagierten darauf, indem sie ihre Rezepturen veränderten und den Zuckeranteil ihrer Getränke reduzierten.
Zwischen 2015 und 2024 sank der durchschnittliche Zuckergehalt der betroffenen Produkte um 47,4 Prozent.
Für Getränkehersteller entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Anreiz: Wer den Zuckeranteil unter bestimmte Schwellenwerte senkt, kann die Steuerbelastung reduzieren oder vollständig vermeiden.
Getränkeindustrie kritisiert zusätzliche Belastung
Aus der deutschen Getränkebranche kommt Widerstand gegen das Vorhaben.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist darauf, dass alkoholfreie Erfrischungsgetränke für zahlreiche Brauereien neben dem klassischen Biergeschäft inzwischen ein wichtiges zweites Standbein darstellen.
Der Verband sieht sowohl Verbraucher als auch Unternehmen durch die geplante Steuer erheblich belastet. Kritisiert wird insbesondere, dass auf die eigentliche Verbrauchsteuer anschließend noch 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.
Nach Einschätzung der Branche könnte dies dem Staat zusätzliche Einnahmen von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich verschaffen.
So stark könnten die Preise steigen
Je nach Zuckergehalt und Gebindegröße ergeben sich unterschiedliche Aufschläge. Besonders anschaulich wird das bei typischen Produkten:
- 1 Liter Cola: rund 38 Cent mehr, von etwa 1,29 Euro auf 1,67 Euro
- 0,5 Liter Cola: rund 19 Cent mehr, von etwa 0,99 Euro auf 1,18 Euro
- 1 Liter Orangenlimonade: rund 38 Cent mehr
- 0,5 Liter Orangenlimonade: rund 19 Cent mehr
- 0,5 Liter Energydrink: rund 19 Cent mehr, von etwa 1,69 Euro auf 1,88 Euro
- 1 Liter Eistee: rund 31 Cent mehr
- 0,5 Liter Eistee: rund 15 Cent mehr, von etwa 0,89 Euro auf 1,04 Euro
- 0,5 Liter gesüßte Fruchtschorle: rund 15 Cent mehr, von etwa 1,09 Euro auf 1,24 Euro
Diese Getränke bleiben von der Steuer verschont
Nicht jedes Getränk mit Zucker soll unter die neue Abgabe fallen. Ausgenommen sind nach der bisherigen Planung:
- reine Fruchtsäfte
- reine Gemüsesäfte
- ungesüßte Schorlen
- bestimmte alkoholfreie Alternativen
- alkoholhaltige Getränke, für die bereits andere Verbrauchsteuern gelten
- Produkte kleiner Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern
- möglicherweise auch Betriebe mit bis zu 1 Million Litern Jahresproduktion, sofern die EU-Kommission zustimmt
Bundestag kann die Regelung noch verändern
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts ist die Zuckersteuer noch nicht endgültig beschlossen.
Die Formulierungshilfe geht nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren. Im Deutschen Bundestag können Abgeordnete Änderungen an Steuersätzen, Ausnahmen und anderen Einzelheiten vornehmen.
Damit stehen zwar die zentralen Eckpunkte des Regierungsmodells fest, doch die endgültige Belastung für Verbraucher und Unternehmen hängt von der Fassung ab, die am Ende des parlamentarischen Verfahrens verabschiedet wird.
Besonders die Getränkewirtschaft setzt darauf, dass einzelne Bestimmungen während der Beratungen noch angepasst werden.